Bildrechte-Formular

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Bildrechte-Formular für die Überlassung Ihres Bildmaterials an die KTG

1. Geltungsbereich

(1) Diese Vereinbarung gilt für das nachfolgend aufgeführte von Ihnen an uns

KTG Karlsruhe Tourismus GmbH
Kaiserstr. 72-74
76133 Karlsruhe

übermittelte Bildmaterial, nachfolgend BILDMATERIAL genannt.
(2) Damit wir das von Ihnen übermittelte Bildmaterial rechtsicher zuordnen und nutzen können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
(3) Änderungen und Aktualisierungen teilen Sie uns bitte unverzüglich und schriftlich mit.

2. Nutzung zwecks Tourismuswerbung

(1) Die KTG fördert und bewirbt den Tourismus der Stadt Karlsruhe.

(2) Zum Zweck dieser Tourismuswerbung arbeitet die KTG mit Dritten zusammen, unter anderem mit Presse- und Medienvertretern, Kooperationspartnern aus Wirtschaft und der öffentlichen Hand, Verlagen, Werbeagenturen, Mediaagenturen, Onlinemarketingagenturen, Regionalverbänden und Tourismusstellen des Landes.

(3) Zu den verschiedenen Maßnahmen (Nutzungsarten der Bilder) der Tourismuswerbung gehören insbesondere Publikationen im Print- und Onlinebereich, auch als Bewegtbild und im Rahmen von Multimediawerken, insbesondere in Form von Broschüren, Katalogen, Flyern, Newslettern, digitalen Datenträgern (wie z. B. USB-Sticks), mobilen Endgeräten, öffentliche Zugänglichmachung im Internet, insbesondere die Verbreitung über Webseiten, Presseveröffentlichungen und PR-Maßnahmen, Veranstaltungen, Messen, Präsentationen (z. B. Für Reiseveranstalter, Pressevertreter, Endkunden) und Social Media-Marketing.

3. Kostenfreie Überlassung Bildmaterial

(1) Zu dem in Ziffer 2 dieser Vereinbarung genannten Zweck überlässt der Partner der KTG Bildmaterial. Die Übergabe des Bildmaterials erfolgt in der Regel in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger oder als Datei.

(2) Die Überlassung und Nutzung erfolgt unentgeltlich.

4. Einräumung Nutzungsrechte am Bildmaterial

(1) Mit Übergabe des Bildmaterials räumt der Partner der KTG die für die vorgenannten Nutzungszwecke und aufgezeigten Maßnahmen und für die Zusammenarbeit mit den genannten dritten Beteiligten notwendigen Nutzungsrechten wie folgt ein:

  • in sämtlichen Nutzungsarten, welche für die vorgenannten Zwecke relevant sind, Print wie online, auf beliebigen Datenträgern sowie im Internet, in Online-Foren, Social Media-Kanälen, Youtube u. ä.
  • als einfaches Nutzungsrecht,
  • zeitlich unbeschränkt,
  • räumlich unbeschränkt, auch weltweit über das Internet abrufbar,
  • medial unbegrenzt, insbesondere für Werbe-, Presse- und PR-Zwecke,
  • mit dem Recht das Bildmaterial zu vervielfältigen, zu speichern, zu verbreiten, zu verleihen und öffentlich wiederzugeben,
  • mit Bearbeitungsrecht, insbesondere mit dem Recht, das Bildmaterial nur in Teilen zu verwenden, Teile davon oder das Bildmaterial als Ganzes zu verkleinern und /oder zu vergrößern, als Collage als Ganzes oder in Teilen zusammen mit anderen Werken zu verarbeiten, als Bewegtbild zu verarbeiten und zu nutzen,
  • mit Multimediarecht, also das Bildmaterial im Rahmen einer Multimediaproduktion mit anderen Werken, insbesondere mit Werbung zu vereinen, interaktiv auf elektronischem oder anderem Wege nutzbar zu machen,
  • mit der Befugnis Nutzungsrechte an Dritte (gemäß Ziffer 2) einzuräumen.

5. Namensnennung Urheber, Quellenangabe

(1) Eine Pflicht zur Namensnennung der Urheber des Bildmaterials besteht nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Name des Urhebers oder die Urheberkennzeichnung ausdrücklich zusammen mit der Bildübermittlung angegeben wird.

(2) Eine Pflicht zur Quellenangabe oder Nennung der Destination besteht nicht, liegt jedoch im Ermessen der Destination.

6. Garantie Bildrechte

(1) Der Partner garantiert über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen, die Gegenstand dieser Vereinbarung und für die Nutzung des überlassenen Bildmaterials notwendig sind.

(2) Der Partner garantiert ebenfalls, dass im Fall von Personenabbildungen die dafür erforderlichen Zustimmungen der abgebildeten Personen vorliegen und die Bestimmungen des Datenschutzes beachtet wurden.

(3) Für den Fall, dass auf dem Bildmaterial Innenräume und Privatgrund abgebildet werden, garantiert der Partner über die dazu erforderliche Genehmigung des Eigentümers zu verfügen und das Hausrecht beachtet zu haben.

(4) Der Partner wird auf Verlangen der Destination unverzüglich die notwendigen Nachweise über den Rechtebestand (Nutzungsrechte, Rechtsgrundlagen Datenschutz, Genehmigung Eigentümer) erbringen.

(5) Für den Fall, dass die garantierten Rechte, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, nicht im erforderlichen Maß vorliegen, stellt der Partner die KTG schon jetzt für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte frei, sofern der Partner hieran ein Verschulden trägt. Diese Freistellung umfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern.

7. Gerichtsstand und Schriftform

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie Personen oder Unternehmen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Karlsruhe.

(2) Nebenabreden wurde nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, das gilt auch für das Abbedingen der Schriftform.

Mit seiner Unterschrift bestätigt Partner die Geltung der vorgenannten Regelungen.
MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ
Unterschrift Partner (Geschäftsführung, ppa.)